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Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine attraktive Zusatzleistung, mit der Unternehmen ihren Mitarbeitenden einen erweiterten Gesundheitsschutz über die gesetzliche Versorgung hinaus bieten. Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge, sodass die Mitarbeitenden von hochwertigen Gesundheitsleistungen profitieren, ohne selbst zusätzliche Kosten tragen zu müssen.
Neben dem Vorteil, dass die nächste Lohnerhöhung zu 100 % NETTO bei ihrem Mitarbeiter ankommt, sparen Sie sich zusätzlich noch die Sozialabgaben auf den Erhöhungsanteil. Ein doppelter Gewinn!
Dies alleine ist aber unserer Meinung nach nicht der entscheidende Vorteil, sondern dass 9 von 10 WellBenefits Team Card Nutzern Ihnen sagen können, was sie mit dem Kartenguthaben machen werden oder gemacht haben. Das ist der wesentliche Unterschied zu einer normalen Lohn- oder Gehaltserhöhung, die sich im Netto kaum bemerkbar macht und einfach untergeht.
Je nach Tarif umfasst eine bKV zahlreiche Gesundheitsleistungen, darunter Zuschüsse für Sehhilfen, Zahnvorsorge, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankentagegeld, Naturheilverfahren sowie eine Absicherung auf Reisen.
Ja die bKV ist mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen kompatibel, sie erfodert keine Änderungen der bestehenden Versicherungen.
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) eignet sich grundsätzlich für Unternehmen jeder Branche und Größe. Entscheidend ist lediglich, dass die erforderliche Mindestanzahl von fünf Mitarbeitenden erreicht wird.
Ja. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gilt als Sachbezug und kann bis zur gesetzlichen Sachbezugsfreigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Wird diese Freigrenze bereits durch andere Sachbezüge, wie z. B. Tankgutscheine, ausgeschöpft, kann der bKV-Beitrag pauschal lohnversteuert werden.
Nein. Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann in der Regel ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass vor Vertragsbeginn keine Fragen zum Gesundheitszustand der Mitarbeitenden gestellt werden.
Die Mindestvertragslaufzeit einer betrieblichen Krankenversicherung beträgt in der Regel 24 Monate. Nach Ablauf dieser Laufzeit kann der Vertrag vom Arbeitgeber gekündigt werden.
Ja. Mitarbeitende können je nach Unternehmensbereich, Position oder anderen definierten Gruppen mit unterschiedlichen Tarifen oder Leistungsumfängen ausgestattet werden. Alternativ lässt sich die bKV auch als Gesundheitskarriere gestalten, bei der das jährliche Gesundheitsbudget mit der Betriebszugehörigkeit steigt.
Ja, bei den meisten bKV-Tarifen können auch Familienangehörige mitversichert werden. Sie profitieren vom gleichen Versicherungsschutz und attraktiven Konditionen. Die Beiträge für die Mitversicherung der Angehörigen werden in der Regel vom Mitarbeitenden selbst getragen.
Verlässt ein Mitarbeitender das Unternehmen, bestehen in der Regel drei Möglichkeiten: Die Versicherung kann meist ohne erneute Gesundheitsprüfung privat weitergeführt werden, bei einem neuen Arbeitgeber mit vergleichbarer bKV übernommen werden oder mit dem Ausscheiden beendet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abmeldung oder den weiteren Schritten.